Lufthansa Streik droht ab 3. Oktober

17.09.2025

Bei der Lufthansa droht ein Streik der Pilotinnen und Piloten und auch das Kabinenpersonal ist im Tarifkonflikt. Fluggäste müssen sich deshalb auf Annullierungen und Verspätungen einstellen.

 

Warum soll gestreikt werden?

Kurz vor Beginn der Herbstferien hat sich der Tarifkonflikt bei der Lufthansa zugespitzt. Sowohl die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) als auch die Kabinengewerkschaft Ufo haben ihre Gespräche mit dem Konzern für gescheitert erklärt.

Die Piloten fordern höhere Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung. Lufthansa lehnt deutliche Erhöhungen bislang ab und verweist auf die wirtschaftlich angespannte Lage der Kernmarke.

Auch das Kabinenpersonal ist unzufrieden. Ufo kritisiert, dass bei den neuen Konzerntöchter City Airlines und Discover schlechtere Arbeitsbedingungen gelten und dadurch gut bezahlte Stellen bei Lufthansa und CityLine gefährdet seien.

Die VC lässt derzeit ihre rund 4.800 Mitglieder bei Lufthansa und Lufthansa Cargo über einen Streik abstimmen. Die Abstimmung läuft bis zum 30. September, sodass ein Arbeitsniederlegung bereits ab dem 3. Oktober, zum Ferienbeginn in Hessen, Sachsen und Thüringen, beginnen könnte.

 

Welche Folgen hat ein Streik für Reisende?

Sollte ein Lufthansa Streik stattfinden, drohen Flugannullierungen und Verspätungen. Reisende sollten Ihren Flugstatus regelmäßig prüfen und aktuelle Kontaktdaten in der Buchung hinterlegen, sodass Sie bei Änderungen kontaktiert werden können.

 

Ihre Fluggastrechte bei einem Streik

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere bei einem Streik Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls Hotelunterbringung, sowie auf eine Umbuchung oder Erstattung des Tickets. Bei einem Streik des eigenen Personals, besteht in der Regel auch Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:

  • Bis 1.500 km → 250 €
  • 1.500 – 3.500 km → 400 €
  • Mehr als 3.500 km → 600 €

 


Prüfen Sie jetzt Ihre Flugdaten und erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.