Nein, die Airline kann für einen Streik ihres eigenen Personals belangt werden und Ihnen steht eine Entschädigung zu.
Sie sind von einem Lufthansa Streik betroffen? Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen dazu und welche Bedeutung ein Streik der Lufthansa für Sie hat.
Von einem Lufthansa Streik betroffene Passagiere werden oft über Annullierungen und alternative Buchungsoptionen per E-Mail oder über die Lufthansa App informiert. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie, neben der Erstattung der Ticketkosten, ein Recht auf Kompensation. Lassen Sie sich nicht auf Vouchers oder falsche Angebote ein und überprüfen Sie Ihre Rechte in unserem Flugrechner.
Gut zu wissen: Fluggesellschaften bieten gerne kleinere Beträge an, ohne Sie korrekt über Ihre Rechte aufzuklären. Prüfen Sie Ihren Flug und starten Sie Ihre Forderung mit Aviclaim:
Ein plötzlicher Streik kann eine unerwartete Herausforderung darstellen. Insbesondere wenn Sie sich am Flughafen befinden und Ihr Lufthansa Flug eine Verspätung von mehr als 2 Stunden aufweist, haben Sie einen Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls eine Unterkunft. Unter Umständen stellt die Fluggesellschaft auch Gutscheine für Mahlzeiten und Getränke bereit. Bewahren Sie alle Belege und Gutscheine sorgfältig auf oder fotografieren Sie sie direkt ab.
Wenn das Personal der Austrian Airlines, wie beispielsweise Piloten, Flugbegleiter oder Bodenpersonal, streikt, kann Austrian Airlines für die daraus resultierenden Folgen haftbar gemacht werden. In diesem Fall liegt gemäß EU-Verordnung 261/2004 kein außergewöhnlicher Umstand vor. Sie haben daher Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihre Ankunft mehr als 3 Stunden verspätet ist oder wenn Ihr Flug mehr als 1 Stunde früher ankommt als geplant. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Reisedistanz und davon ab, ob die Annullierung Ihres Fluges weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug mitgeteilt wurde.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Lufthansa Streik Entschädigung zu haben:
✅ Sie fliegen aus der EU in ein nicht EU-land oder fliegen außerhalb der EU in ein EU-Land mit einer europäischen Airline
✅ Sie haben eine bestätigte Buchung
✅ Zum selben Zeitpunkt findet kein anderer Streik statt (z.B. Sicherheitspersonal Streik)
✅ Sie erreichen Ihren Zielort mit mehr als 3h Verspätung)
Ihr Anspruch wird nach der Flugentfernung Ihrer gesamten Buchung berechnet. Lesen Sie hier Ihren Anspruch pro Passagier:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Nachdem sein Lufthansa Flug annulliert wurde, reichte Thorsten eigenständig seine Forderung an die Lufthansa ein. Als er lange Zeit keine Antwort erhielt, klagte er gegen die Lufthansa mit seinem Anwalt. Bevor sein Fall knapp drei Jahre später verjährte und das Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, hat Thorsten von der Lufthansa 250 € Entschädigung erhalten, wobei ihm aber ca. 170 € Anwaltskosten angefallen sind. Nach langer Zeit, viel Stress, Mühe und Kosten, sind Thorsten letztlich nur 32% der Entschädigung verblieben.
Ähnlich wie bei Thorsten, wurde kurz vor ihrem Sommerurlaub Emily's Lufthansa Flug annulliert. Sie aber startete gleich einige Tage später ihre Forderung an Aviclaim. Von dort an musste Emily nichts weiter tun. Nach zwei Jahren konnte Aviclaim erfolgreich vor Gericht Emily's Rechte durchsetzen, die 65 % ihrer Entschädigungssumme ohne Mühe, Stress und Gerichts- oder Anwaltskosten erhielt.
Nein, die Airline kann für einen Streik ihres eigenen Personals belangt werden und Ihnen steht eine Entschädigung zu.
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keinen Ersatzflug angeboten hat, können Sie Ihre Ticketkosten erhalten. Wenn Sie sich am Flughafen befinden und Ihr Lufthansa Flug eine Verspätung von mehr als 2 Stunden hat, haben Sie einen Anspruch auf Verpflegung und ggf. eine Unterkunft bei Aufenthalten über Nacht.
Sofern ein Flug von der Lufthansa selbst annulliert wurde und Ihnen kein Alternativflug zur Verfügung gestellt wurde, können Sie Ihren Anspruch auf Ticketerstattung geltend machen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie noch stets.
Sie können Ihre Entschädigung selber einfordern, dies ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führt nur in den wenigsten Fällen zu einem positiven Ergebnis. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir übernehmen Ihren Fall, egal um welche Airline es sich handelt. Unsere Erfolgsquote liegt bei 97 %.
Buchen Sie noch keinen Flug selbst, sondern wenden Sie sich immer zuerst an die Airline. Die Airline muss Ihnen eine passende zumutbare Alternative anbieten, erst wenn es keine verfügbaren Flüge bei Ihrer Airline gibt, sollten Sie einen eigenen Flug buchen. Sie erhalten die Kosten des ungenutzten Tickets zurück.
Außergewöhnliche Umstände befreien, gemäß der Fluggastrechteverordnung der EU, Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht einer Entschädigung bei Flugausfall oder Flugverspätung. Bezieht sich eine Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie jedoch Beweise liefern. In wenigen Fällen darf die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung verweigern:
Streik (einzelfallabhängig, kein Airline Streik)
Extreme Wetterbedingungen
Politische Instabilität
Vogelschlag
Sicherheitsrisiken am Flughafen
Hier geht es zur kompletten Liste der außergewöhnlichen Umstände.
Wir helfen Passagieren seit 8 Jahren zu Ihrem Recht. Unsere Anwälte haben über 25 Jahre Erfahrung im Fluggastrecht und gewinnen 97 % aller Rechtsfälle.
Geben Sie Ihren Flug in unseren Flugchecker ein und erfahren Sie sofort, ob und wieviel Ihnen zusteht! Wir prüfen Ihren Fall und gehen gegen die Airline vor. Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Entschädigung und wir eine Provision.
Neben Ticketerstattungen kann Ihnen bei Annullierungen, Überbuchungen und Verspätungen auch eine Entschädigung zustehen. Erfahren Sie hier mehr.