Lufthansa zwischen Jubiläum und Streikwelle

Ein Festakt im Schatten des Arbeitskampfs

Am Frankfurter Flughafen zelebriert Lufthansa im April 2026 ihr 100-jähriges Bestehen – und das ausgerechnet inmitten der schwersten Arbeitskämpfe seit Jahren. Während Kanzler Friedrich Merz die historische Bedeutung der Fluggesellschaft für Deutschland würdigte, demonstrierten draußen Pilotinnen, Piloten und Flugbegleitende gegen die aktuelle Tarifpolitik des Konzerns.

Die Vereinigung Cockpit (VC) und die Kabinengewerkschaft Ufo haben ihre Mitglieder zu mehrtägigen Streiks aufgerufen. Ziel ist es, Verbesserungen bei Gehältern, Arbeitsbedingungen und Betriebsrenten zu erreichen. Gleichzeitig erklärte ein kurzfristig vorgeschlagener Schlichtungsversuch der VC das Verfahren für gescheitert. Neue Streiks sind bereits angekündigt.

Hintergrund der Tarifkonflikte

Lufthansa steckt in einem komplexen Tarifstreit mit mehreren Gewerkschaften gleichzeitig. Während bei der Regionaltochter Lufthansa CityLine ein Sozialplan diskutiert wird, fordern Piloten und Flugbegleiter inflationsgerechte Vergütungen und mehr Planungssicherheit. Vorstandschef Carsten Spohr betonte beim Jubiläum, der Kranich sei seit 100 Jahren ein Symbol für deutsche Ingenieurskunst und Leidenschaft für das Fliegen – doch die Belegschaft erwartet nun, dass diese Haltung auch intern gelebt wird.

Aufsichtsratschef Karl-Ludwig Kley kritisierte das aktuelle Streikrecht und forderte, ein Gleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wiederherzustellen. Dennoch bleibt der Druck auf die Airline hoch: an fünf aufeinanderfolgenden Tagen stand der Flugbetrieb im April praktisch still.

Welche Rechte haben Passagiere?

Als Passagier haben Sie im Falle von Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen Rechte. Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt, dass Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung und Betreuungsleistungen haben. Bei einem Streik hängt die Entschädigungspflicht davon ab, ob dieser als außergewöhnlicher Umstand gilt. Nach aktueller Rechtsprechung werden Streiks des eigenen Airline-Personals in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand eingestuft. Das bedeutet: Betroffene Passagiere können häufig eine Ausgleichszahlung verlangen.

Ihre möglichen Ansprüche im Überblick:

  • Verspätung ab 3 Stunden: Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke.
  • Flugannullierung: Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung.
  • Betreuung am Flughafen: Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke sowie bei längeren Verzögerungen ggf. auch auf eine Hotelunterkunft inklusive Transfer.

 

Flugdaten prüfen