Ryanair streicht über 2000 Flüge bis Ende Oktober – was Sie als Betroffener tun können

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair hat angekündigt, bis zu 2100 Flüge in den nächsten 6 Wochen zu streichen. Als Grund wird vom Vorstandsvorsitzenden der Airline O’Leary Versagen bei der Urlaubsplanung genannt. Weitere Ursachen dürften in einem Pilotenmangel liegen, der durch die vergleichsweise niedrigen Löhne zustande kommt. Konkurrenten versuchen, Piloten von Ryanair abzuwerben. Zusammenhänge können zudem zur Insolvenz von Air Berlin gezogen werden, glaubt man dem Luftfahrtexperten Gerald Wissel. Geht Air Berlin das Geld vorzeitig aus, müssen Ihre Start- und Landerechte neu zugeteilt werden. Ryanair hatte bereits zu Beginn der Air Berlin-Krise ihr Interesse an der angeschlagenen zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft bekundet. Die Kosten durch die Flugprobleme werden auf 20 Mio. € beziffert, worin Entschädigungsansprüche für Passagiere mit einfließen.

Überprüfen Sie in unserer Liste, ob Ihr Flug von/nach Deutschland mit Ryanair von den Annullierungen betroffen ist oder nutzen Sie unseren Flugchecker für alle annullierten Flüge.

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Mein Flug wurde gestrichen, was kann ich tun?

Grundvoraussetzung für Rechte auf Schadensansprüche ist, dass Flugprobleme durch die Fluggesellschaft zu verantworten sind und nicht etwa durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen o.Ä.

Für die zahlreichen Flugannullierungen bei Ryanair ist die Airline selbst verantwortlich.

Über Flugabsagen müssen Betroffene von Ryanair informiert werden. Bei Flugannullierungen stehen betroffenen Flugpassagieren, je nach den genauen Umständen, gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Ansprüche auf Verpflegungsleistungen, Ersatzflüge und finanzielle Entschädigungen zu.

 

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

Fluggäste haben grundsätzlich (keine außergewöhnlichen Umstände) im Fall annullierter Flüge Anspruch auf einen der folgenden Leistungen:

  • Vollständige Rückerstattung des Ticketpreises
  • Rückflug zum ersten Abflugsort
  • Frühestmöglicher anderweitiger Transport zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen
  • Anderweitiger Transport zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt, sofern Plätze verfügbar sind

Anspruch auf Betreuungsleistungen

Nehmen Sie einen Ersatzflug von Ryanair an, der am nächsten Tag stattfindet, haben Sie Anspruch auf:

  • Essen und Trinken im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit
  • Hotelunterbringung über Nacht
  • Transfers zwischen Flughafen und Hotel
  • 2 Telefonate, 2 Telefaxe oder E-Mails

Anspruch auf Entschädigungszahlungen

Maßgeblich für Entschädigungsansprüche von Ryanair sind zum einen der Zeitpunkt, zu dem Passagiere informiert wurden und zum anderen die Flugzeiten der anderweitigen Beförderung.

Ausgleichsansprüche bestehen nicht, wenn Sie:

  • Mehr als 2 Wochen vor Abflug über die Annullierung informiert wurden
  • 7 – 14 Tage vorher informiert wurden und ein Angebot zur Alternativbeförderung erhalten, womit Sie nicht mehr als 2 Stunden vor Ihrem ursprünglichen Abflug abheben und nicht mehr als 4 Stunden verspätet am Endziel ankommen.
  • Weniger als 7 Tage vorher informiert wurden und ein Angebot zur Alternativbeförderung erhalten, womit Sie nicht mehr als 1 Stunde vor Ihrem ursprünglichen Abflug abfliegen und nicht mehr als 2 Stunden verspätet am Endziel ankommen

Trifft keines der genannten Umstände auf Ihre Situation zu, sind Sie berechtigt von Ryanair eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Die Höhe der Entschädigungssumme pro Passagier ist unabhängig vom Ticketpreis gekoppelt an die Flugstrecke:

          Flugstrecke                 Entschädigung       
bis 1.500km € 250,-
1.500 - 3.500km    € 400,-   
 ab 3.500km € 600,-


Klagewellen kommen Luftfahrtunternehmen teuer zu stehen. Aus Erfahrung wissen wir, dass es in der Flugbranche üblich ist, rechtmäßige Klagen von Privatpersonen abzuweisen. Aufgrund der massiven Flugabsagen bei Ryanair ist zu erwarten, dass einige Forderungsansprüche seitens betroffener Fluggäste von der irischen Airline ignoriert oder mit Gegenbehauptungen zurückgewiesen werden, um anfallende Kosten zu minimieren.

Mit Aviclaim an Ihrer Seite haben Sie einen starken Partner, um Ihre Forderungen gegenüber Ryanair durchzusetzen.

Nach positivem Check Ihres Flugs in unserem Flugchecker und Hochladen notwendiger Dokumente übernehmen wir alle weiteren Schritte im juristischen Verfahren. Sie sparen sich die mühselige Arbeit mit Ryanair, wir führen Ihre Ansprüche zielbewusst und konsequent durch. Notfalls vertreten wir Sie vor Gericht ohne anfallende Kosten.

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