SAS annulliert 1.000 Flüge: Was Reisende jetzt wissen müssen
Die skandinavische Fluggesellschaft SAS steht vor einer massiven Anpassung ihres Flugplans. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise infolge des anhaltenden Nahost-Konflikts sieht sich das Unternehmen gezwungen, im April rund 1.000 Flüge zu streichen. Laut SAS-Chef Anko van der Werff haben sich die Kosten für Kerosin innerhalb von nur zehn Tagen verdoppelt. Ein schwerer Schlag für die ohnehin angespannte Luftfahrtbranche.
Warum streicht SAS Flüge?
Die drastische Kostensteigerung beim Treibstoff ist der Hauptgrund für die Streichungen. Da SAS auf sogenannte Fuel-Hedging-Strategien, also Preisabsicherungen durch Finanzderivate, in den letzten Jahren verzichtet hat, muss die Airline die Preisschocks direkt tragen. Das bedeutet: Keine finanziellen Puffer gegen kurzfristige Preissprünge.
Zum Vergleich: Die deutsche Lufthansa hat ihren Treibstoffbedarf für die kommenden Jahre zu über 80 Prozent abgesichert. Diese Vorgehensweise sorgt für deutlich mehr Stabilität in unruhigen Marktzeiten.
Welche Rechte haben Passagiere bei Flugannullierungen?
Wenn Ihr Flug von einer Streichung betroffen ist, gelten unter bestimmten Voraussetzungen die Bestimmungen der EU-Verordnung 261/2004:
-
Benachrichtigung weniger als 14 Tage vor Abflug: Möglicher Anspruch auf Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz.
-
Umbuchung oder Erstattung: Sie haben Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug.
Weitere Informationen zu Flugannullierungen finden Sie hier.