Starke Schneefälle legen Flugbetrieb in München und Frankfurt lahm

20.02.2025

Starker Schneefall und schlechte Sicht haben an mehreren deutschen Flughäfen zu erheblichen Einschränkungen geführt. Besonders betroffen waren der Flughafen München und der Flughafen Frankfurt. Zahlreiche Flüge verspäteten sich, einzelne wurden gestrichen.

Kaum ein Flug pünktlich in München

Am Donnerstag, 19.02.2026 kam es zu einem starken Schneefall in München, welcher spürbare Folgen für den Luftverkehr hatte. Somit kam es am Nachmittag und Abend zu deutlichen Verspätungen und einzelne Flüge wurden annulliert. Auch Interkontinentalverbindungen waren betroffen. 

Ein wesentlicher Grund für die Verzögerungen waren umfangreiche Enteisungsmaßnahmen. Jede Maschine musste einzeln von Schnee und Eis befreit werden. Währenddessen warteten andere Flugzeuge auf ihre Freigabe, was den gesamten Ablauf verlangsamte.

Zahlreiche Flüge in Frankfurt gestrichen

Auch in Frankfurt brachte das Winterwetter den Flugplan durcheinander. Von rund 1.100 geplanten Flügen wurden nach Angaben 83 annulliert, der Großteil davon wetterbedingt. Schneefall und Nebel reduzierten die Sicht. Dazu kamen Verzögerungen durch Enteisungen. Insgesamt waren rund 1.400 Passagiere sowie ein Frachtflug betroffen.

Zudem gelten am Flughafen zwischen 23 und 5 Uhr Nachtflugbeschränkungen. Verspätete Starts nach 23 Uhr sind nur mit gesonderter Genehmigung möglich, sofern die Gründe außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen.

Weitere Einschränkungen möglich

Sowohl in München als auch in Frankfurt blieb der Winterdienst im Dauereinsatz. Dennoch kann es je nach weiterer Wetterentwicklung zu zusätzlichen Verzögerungen oder Flugausfällen kommen. Zudem wirken sich Einschränkungen an anderen Flughäfen regelmäßig auf den Flugplan aus, da Maschinen und Crews nicht planmäßig eintreffen.

Ihre Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung

Grundsätzlich gilt für Fluggäste die EU-Verordnung 261/2004. Kommt ein Flug mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Endziel an oder wird annulliert, kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehen.

Wichtig ist jedoch: Bei sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“ entfällt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Extreme Wetterbedingungen wie starkem Schneefall oder erhebliche Sichtbehinderungen gelten als solche.

Unabhängig davon bestehen weiterhin Betreuungsansprüche, etwa auf Verpflegung, Hotelunterbringung oder eine Umbuchung beziehungsweise Erstattung der Ticketkosten. Es empfiehlt sich zudem, die eigenen Fluggastrechte dennoch zu prüfen.