Condor Fluggastrechte
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und erhalten Sie eine Condor Entschädigung.

Sie waren von einer Condor Flugverspätung oder Annullierung betroffen, wurden überbucht oder haben Ihren Anschlussflug verpasst? Fordern Sie jetzt Ihre Condor Entschädigung mit Aviclaim. Solche Probleme sind besonders ärgerlich und nehmen viel Zeit in Anspruch. Informieren Sie sich daher über Ihre Fluggastrechte, denn je nach Umfang der Verspätung und Flugdistanz stehen Fluggästen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung bis zu 600 € Entschädigung pro Passagier zu.
Ihr Anspruch bei Condor Flügen
Nach der Fluggastrechteverordnung haben Passagiere seit dem Jahr 2004 das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Da Condor Ihren Sitz in der EU hat, sind Ihre Ansprüche durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt. Prüfen Sie hier, welche Entschädigung Ihnen bei einer einer Condor Flugverspätung, einer Condor Stornierung, Nichtbeförderung oder einem verpassten Anschlussflug zustehen:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Entschädigung zu haben bei einer Condor Flugverspätung, Condor Stornierung, Nichtbeförderung oder einem verpassten Anschlussflug:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich am Gate
✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei Condor. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann Condor nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Condor Streik
Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungen entfallen.
Ausnahmen gibt es dennoch für Condor Streiks, die durch das Airline-Personal verursacht werden (z. B. Piloten oder Bordpersonal) und die Fluggesellschaft nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Fluggäste zu reduzieren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie dann Anspruch auf eine Condor Entschädigung.
Wenn Ihre Condor Flüge also wegen eines Streiks annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.
Alle wichtigen Informationen zu einem Condor Streik finden Sie hier.
Wissenswertes über Condor
Die Condor Flugdienst GmbH (kurz: Condor) ist eine deutsche Airline mit Sitz auf dem Flughafen Frankfurt. Condor fliegt seit 1956 vor allem Kurz- und Mittelstrecke in beliebte Urlaubsländer rund um das Mittelmeer sowie die Kanarischen Inseln. Etwas seltener werden auch Langstreckenflüge nach Afrika und Amerika geflogen.Mit 9 Millionen Passagieren pro Jahr und 100 angeflogenen Destinationen ist Condor eine der führenden Ferienfluggesellschaften der Welt.
Condor Handgepäck
Das freie Condor Handgepäck richtet sich nach Ihrer Ticketklasse. Hier sehen Sie die Condor Bestimmungen:
Economy Light | Economy Classic |
---|---|
1 x kleine Tasche max. 8 kg 40 cm x 30 cm x 10 cm | 1x kleine Tasche 40 x 30 x 10 cm 1x Handgepäck 55 x 40 x 20 cm insgesamt max 8 kg |
Economy Best | Business Class |
---|---|
1x kleine Tasche 40 x 30 x 10 cm 1x Handgepäck 55 x 40 x 20 cm Insgesamt max 10 kg |
1x kleine Tasche 40 x 30 x 10 cm 2x Handgepäck max 10 kg 55 x 40 x 20 cm Insgesamt max 16 kg |
Warum Aviclaim?
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Risikofreie Forderung
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Auch vor Gericht
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