Lufthansa Fluggastrechte
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und erhalten Sie eine Lufthansa Entschädigung.

Eine Flugreise sollte reibungslos verlaufen, doch häufig kommt es zu unerwarteten Problemen, beispielsweise wenn ein Lufthansa Flug annulliert wird oder sich verspätet. Solche Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch dazu führen, dass Sie wertvolle Zeit verlieren, egal, ob bei einem kurzen Städtetrip, einer Geschäftsreise oder im wohlverdienten Urlaub. Als Passagier können Sie Ihre Fluggastrechte jedoch geltend machen. Diese gelten nicht nur für Lufthansa Flüge, sondern auch für weitere Airlines der Star Alliance wie Austrian Airlines, Brussels Airlines, SWISS und TAP Portugal. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche bei Flugannullierungen, Verspätungen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen erfolgreich durchsetzen können.
Ihr Anspruch bei Lufthansa Flügen
Nach der EU Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste seit dem Jahr 2004 das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Prüfen Sie hier, welche Lufthansa Entschädigung Ihnen bei einer Flugverspätung, Annullierung, Überbuchung oder einem verpassten Anschlussflug zusteht:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Lufthansa Entschädigung zu haben bei Verspätung, Annullierung, Überbuchung oder verpassten Anschlussflug:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich am Gate
✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei Lufthansa. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann Lufthansa nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Lufthansa Streik
Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungen entfallen.
Ausnahmen gibt es dennoch für Lufthansa Streiks, die durch das Airline-Personal verursacht werden (z. B. Piloten oder Bordpersonal) und die Fluggesellschaft nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Fluggäste zu reduzieren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie dann einen Anspruch auf eine Entschädigung von Lufthansa.
Grundsätzlich gilt: Wenn Ihre Lufthansa Flüge wegen eines Streiks annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.
Alle wichtigen Informationen zu einem Lufthansa Streik finden Sie hier.
Wissenswertes über Lufthansa
Das deutsche Unternehmen Lufthansa Group gehört zu den größten Fluggesellschaften der Welt und beschäftigt über 96.000 Mitarbeiter. Der Konzern umfasst etwa 240 Tochtergesellschaften. Zur Lufthansa Group zählen Linienfluggesellschaften wie Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines. Mit den Airlines der Lufthansa Group können Sie zu Zielen in Europa, Asien, Amerika und weiteren Regionen weltweit fliegen. Anders als viele Billigfluggesellschaften bietet Lufthansa neben der Economy Class auf zahlreichen Flügen auch Premium Economy, Business oder First Class an. Diese Klassen unterscheiden sich nicht nur im Service und Komfort, sondern auch in den Gepäckbestimmungen.
Lufthansa Handgepäck
Welches Handgepäck Sie bei Lufthansa mitnehmen dürften, hängt von Ihrer Ticketklasse ab. Finden Sie hier die verschiedenen Lufthansa Gepäckbestimmungen:
Economy Light:
- Handgepäck: 1 Handgepäckstück bis zu 8 kg mit maximalen Maßen von 55 x 40 x 23 cm.
- Persönlicher Gegenstand: 1 zusätzlicher persönlicher Gegenstand bis zu 40 x 30 x 10 cm.
- Aufgabegepäck: Nicht enthalten, kann jedoch gegen Gebühr hinzugebucht werden.
Economy Classic & Flex:
- Handgepäck: 1 Handgepäckstück bis zu 8 kg mit maximalen Maßen von 55 x 40 x 23 cm.
- Persönlicher Gegenstand: 1 zusätzlicher persönlicher Gegenstand bis zu 40 x 30 x 10 cm.
- Aufgabegepäck: 1 Gepäckstück bis zu 23 kg mit maximalen Gesamtmaßen (Länge + Breite + Höhe) von 158 cm.
Business Class:
- Handgepäck: 2 Handgepäckstücke, jeweils bis zu 8 kg und maximalen Maßen von 55 x 40 x 23 cm.
- Persönlicher Gegenstand: 1 zusätzlicher persönlicher Gegenstand bis zu 40 x 30 x 10 cm.
- Aufgabegepäck: 2 Gepäckstücke, jeweils bis zu 32 kg und maximalen Gesamtmaßen von 158 cm.
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