Vueling Fluggastrechte
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch und erhalten Sie eine Vueling Entschädigung.

Sie waren von einer Vueling Flugverspätung oder Annullierung betroffen, wurden überbucht oder haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung mit Aviclaim. Solche Probleme sind besonders ärgerlich und nehmen viel Zeit in Anspruch. Informieren Sie sich daher über Ihre Fluggastrechte, denn je nach Umfang der Verspätung und Flugdistanz stehen Fluggästen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung bis zu 600 € Entschädigung pro Passagier zu.
Ihr Anspruch bei Vueling Flügen
Nach der Fluggastrechteverordnung haben Passagiere seit dem Jahr 2004 das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Da Vueling Ihren Sitz in der EU hat, sind Ihre Ansprüche durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgedeckt. Prüfen Sie hier, welche Entschädigung Ihnen bei einer einer Flugverspätung, Annullierung, Nichtbeförderung oder einem verpassten Anschlussflug durch Vueling zustehen:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Bis 1,500 km z.B. München - Berlin |
250 € pro Person |
Bis 3,500 km z.B. Hamburg - Madrid |
400 € pro Person |
Weiter als 3,500 km z.B. Frankfurt - Shanghai |
600 € pro Person |
Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 € pro Passagier. Bei einer Gesamtstrecke von bis zu 3.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 400 € pro Passagier zu. Für Langstreckenflüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km haben Sie sogar Anspruch auf 600 € pro Passagier.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Entschädigungsanspruch zu haben bei einer Vueling Flugverspätung, Annullierung, Nichtbeförderung oder einem verpassten Anschlussflug:
✅ Sie haben ein gültiges Ticket und waren pünktlich am Gate
✅ Abflug oder Landung innerhalb der Europäischen Union
✅ Das Verschulden liegt bei der Airline. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen kann Vueling nicht haftbar gemacht werden:
❌ Krieg oder politische Instabilität
❌ Terrorismus
❌ Bombenwarnung
❌ Sicherheitsrisiken am Flughafen
❌ Vogelschlag
❌ Extreme Wetterbedingungen / Naturkatastrophen
❌ Streiks (je nach Art)
Vueling Streik
Streiks, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden können, wie beispielsweise ein Streik von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, gelten meist als „außergewöhnliche Umstände“, wodurch Entschädigungen entfallen.
Ausnahmen gibt es dennoch für Streiks, die durch das Airline-Personal verursacht werden (z. B. Piloten oder Bordpersonal) und Vueling nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen auf die Fluggäste zu reduzieren. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie dann Anspruch auf eine Entschädigung von Vueling.
Wenn Ihre Vueling Flüge also wegen eines Streiks annulliert werden, können Sie entweder den Ticketpreis für die nicht genutzte Flugstrecke zurückfordern oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug fordern.
Alle wichtigen Informationen zu einem Vueling Streik finden Sie hier.
Wissenswertes über Vueling
Vueling Airlines ist eine spanische Billigfluggesellschaft mit Sitz in Barcelona und ist Teil der International Airlines Group (IAG). Die Airline bedient rund 100 bis 140 Ziele in über 30 Ländern, hauptsächlich in Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten. Mit über 120 Flugzeugen, mehr als 223.000 Flügen und 36 Millionen Passagieren pro Jahr zählt Vueling zu den führenden Low-Cost-Carriern Europas.
Vueling Handgepäck
Seit einigen Jahren ist in allen Tarifen nur noch ein persönlicher Gegenstand (40 × 30 × 20 cm), inklusive Duty‑Free‑Einkäufe, kostenlos enthalten.
Economy (Basic/Fly Light/Optima/Family):
– 1 × kleines Handgepäck (max. 40 × 30 × 20 cm)
– Kabinengepäck (55 × 40 × 20 cm bis 10 kg) nur gegen Aufpreis möglich
TimeFlex / Premium / Space Plus/One:
– 1 × kleines Handgepäck (40 × 30 × 20 cm)
– 1 × großes Handgepäck (55 × 40 × 20 cm, bis 10 kg)
Warum Aviclaim?
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Risikofreie Forderung
Kein Erfolg, keine Kosten! Im Erfolgsfall behalten wir 35 % (inkl. niederländischer USt.) der ausgezahlten Summe. Kann die Airline tatsächlich nicht haftbar gemacht werden, zahlen Sie 0,00 €. Keine versteckten Kosten.
Auch vor Gericht
Unsere erfahrenen Spezialisten im Reiserecht setzen Ihr Recht, wenn nötig, vor Gericht durch. Dabei entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.