Drohnensichtung beeinträchtigt Flugbetrieb am Flughafen München
03.10.2025
Am Donnerstagabend kam es am Flughafen München zu erheblichen Einschränkungen. Mehrere Drohnensichtungen führten dazu, dass die Flugsicherung den Betrieb zeitweise einstellen musste.
Zahlreiche Flüge wurden annulliert oder umgeleitet
Aufgrund der Drohnensichtungen konnten am Donnerstagabend insgesamt 32 Flüge nicht wie geplant starten oder landen. 17 Flüge wurden annulliert, 15 weitere mussten nach Stuttgart, Nürnberg, Wien oder Frankfurt umgeleitet werden.
Der Vorfall ereignete sich während des Münchner Oktoberfests, zu dem Millionen Besucherinnen und Besucher anreisen. Dies führte zu einem besonders hohen Passagieraufkommen am Flughafen. Etwa 3.000 Passagiere waren von den Einschränkungen betroffen.
Folgen für Fluggäste
Da am Flughafen München ein Nachtflugverbot gilt, mussten viele Passagiere die Nacht am Flughafen verbringen. Polizei und Feuerwehr stellten Feldbetten bereit und versorgten die Reisenden. Erst am frühen Freitagmorgen konnte der Flughafenbetrieb wieder planmäßig aufgenommen werden.
Ihre Fluggastrechte
Drohnensichtungen gelten nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) als außergewöhnliche Umstände. Daher besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Entschädigung. Fluggäste können jedoch eine Erstattung der Ticketkosten oder eine Umbuchung verlangen.