Entschädigung bei annullierten Flügen wegen Corona

Letztes Update am 24. August 2020 (ursprünglich veröffentlicht am 18. März 2020)

Corona Fluggastrechte Aviclaim

Corona Virus Fluggastrechte - alles was Sie wissen müssen

Corona Fluggastrechte Erstattung Entschädigung

Im Zuge der Corona-Pandemie werden von den Fluggesellschaften viele Flüge annulliert. Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung muss in einem solchen Fall der Ticketpreis erstattet werden. Im Hintergrund des Covid-19-Ausbruchs wurden auch von der Europäischen Kommission Auslegungsmaßgaben für die EU-Fluggastrechteverordnung während der Corona-Pandemie veröffentlicht. Das wichtigste ist, dass Ihre Fluggastrechte trotz Pandemie nicht ausgesetzt werden. 

Jedoch bieten viele Fluggesellschaften anstelle einer Erstattung des Ticketpreises nur einen Reisegutschein an. Dies verstößt gegen geltendes europäisches Recht. Sollte die Airline Ihnen also eine Erstattung des Ticketpreises verweigern, verzichten Sie nicht auf Ihr Recht. Fordern Sie jetzt mithilfe von Aviclaim Ihre Erstattung ein.

Aviclaim erklärt: Corona Virus Flug annulliert

Entschädigung für Ihren annullierten Flug    Erstattung des Ticketpreises

 

Corona Ticketpreis Erstattung

Ich möchte meinen Ticketpreis erstattet bekommen

Erstattung des Ticketpreises mit Aviclaim

Viele Fluggesellschaften bieten nur die sog. "Gutscheinlösung" an. Das heißt, dass den Fluggästen lediglich ein Reisegutschein angeboten, jedoch keine Rückerstattung des Ticketpreises. In der nachfolgenden Tabelle können Sie sehen, welche Airlines weiterhin an einer Gutscheinlösung festhalten. Die meisten Airlines bieten leider keine Erstattung des Flugtickets an. Allerdings müssen Fluggesellschaften dies gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung tun. Dies steht so eindeutig in Artikel 8 der Verordnung. Verweigert die Fluggesellschaft Ihnen eine Rückerstattung des Ticketpreises? Verzichten Sie nicht auf Ihre Fluggastrechte!  

Es kann auch sein, dass sich Ihre Reisepläne aufgrund der Corona-Pandemie geändert haben und Sie einen Flug umbuchen oder gar selbst stornieren wollen. Fluggesellschaften reagieren auch auf diese Anfragen verschieden. In der folgenden Tabelle können Sie nachverfolgen, welche Airline Umbuchungsgebühren verlangt.

Sollte die Fluggesellschaft Ihnen eine Erstattung verweigern, werden wir gerne für Sie aktiv und fordern das Geld zurück, das Ihnen zusteht! Lesen hier mehr über unsere Kosten.

Air Canada (AC): Air Canada bietet keine Stornierungsgebühr, sofern der Flug bis zum 30. April stattfindet und vor dem 31. März gebucht wurde. Sollte der Flug annulliert worden sein, bietet die kanadische Fluggesellschaft nur einen Reisegutschein an (ein Jahr gültig).

Air France (AF): Statt Flugpreiserstattung bietet auch Air France einen Reisegutschein an, der ein Jahr lang gültig ist. Außerdem können alle Buchungen für Flüge bis zum 31. Mai kostenlos umgebucht werden, bis einschließlich 30. November. Das Reisedatum muss allerdings vor dem 1. Dezember 2020 liegen.

Alitalia (AZ): Alle Buchungen für Flüge bis zum 31. Mai können kostenlos umgebucht werden bis einschließlich 31. Dezember. Geld gibt es nicht zurück, sondern nur einen Gutschein (ebenfalls ein Jahr gültig).

Austrian Airlines (OE): Scheinbar verspricht Austrian Airlines Rückerstattungen für gecancelte Flüge. Die Fluggesellschaft bietet weiterhin auch Reisegutscheine an. Diese müssen Sie jedoch nicht annehmen und können stattdessen Ihr Geld zurückfordern.

British Airways (BA): British Airways bietet nur einen Reisegutschein, der für ein Jahr gültig ist. Immerhin gibt es keine Stornierungsgebühr für Flüge bis zum 31. Mai (mit Reisedatum bis 31.12.2020).

Brussels Airlines (SN): Die belgische Airline bietet es an, Flüge umzubuchen, die am oder vor dem 15. Mai diesen Jahres gebucht wurden. Sie können bis zum 31. August 2020 für Reisen bis zum 30. April 2021 umgebucht werden. Ob Brussels Airlines Flugtickets zurückerstattet, konnten wir leider nicht in Erfahrung bringen.

Easyjet (U2): Der britische Billigflieger Easyjet bietet einigen Passagieren scheinbar eine Erstattung der Ticketpreise an. Jedoch ist uns bisher noch kein Fall bekannt, in dem die Airline tatsächlich ausgezahlt hat. Auch hier gibt es jedoch immerhin keine Umbuchungsgebühr. Eine eventuelle Differenz im Ticketpreis müssen Sie jedoch selber zahlen.

Emirates (EK): Auch Emirates offeriert lediglich einen Reisegutschein (ein Jahr gültig). Keine Umbuchungsgebühr für Flüge bis einschließlich 30. Juni. Seit 25. März gesamter Flugbetrieb eingestellt. 

Eurowings (EW): Bei dem Billigflieger der Lufthansa Group gibt es auch ein Recht auf Rückerstattung des Ticktes. Jedoch bietet Eurowings diese Rückerstattung nicht aktiv an. Sofern die Fluggesellschaft Ihnen eine Erstattung verweigern sollte, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihr Geld von Eurowings wiederzubekommen.

Iberia (IB): Auch Iberia bietet nur einen Reisegutschein an. Das besondere hier ist, dass dieser scheinbar nur bis zum bis 31. Dezember 2020 gültig sein soll. Alle Buchungen für Flüge bis zum 30. April können kostenlos umgebucht werden bis einschließlich 30. November, sofern der Flug vor dem 11. März gebucht wurde.

KLM (KL): KLM bietet lediglich einen Reisegutschein an (ein Jahr gültig). Keine Umbuchungsgebühr. Eine eventuelle Differenz im Ticketpreis müssen Sie jedoch selber zahlen. Eine Rückerstattung wird nicht aktiv angeboten. Verzichten Sie jedoch nicht auf Ihr gutes Recht und fordern Ihr Geld zurück!

Lufthansa Erstattung (LH): Die Kranich-Airline bietet an, dass alle Buchungen für Flüge bis zum 31. Dezember können kostenlos umgebucht werden können - bis einschließlich 31. August, sofern der Flug vor dem 20. April gebucht wurde. Eine eventuelle Differenz im Ticketpreis müssen Sie jedoch selber zahlen, jedoch gibt es einen 50 € Rabatt. Geld zurück gibt es scheinbar nicht.

Norwegian (DY): Norwegian bietet scheinbar eine komplette Rückerstattung der Ticketpreise an.

Ryanair (FR): Auch Ryanair bietet vielen Kunden lediglich Reisegutscheine an. Sollte Ryanair Ihnen eine Erstattung des Ticketpreises verwehren, dann sind wir Ihnen bei der Einforderung der Erstattung gerne behilflich. Keine Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren.

SAS (SK): Bei SAS können Sie scheinbar den Ticketpreis zurückverlangen, sofern der Flug von SAS annulliert wurde. Keine Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren.

TAP Air Portugal (TP): Die portugiesische Fluggesellschaft bietet leider auch keine Option an, Ihr Geld zurückzubekommen, obwohl Sie nach EU-Recht genau darauf einen Anspruch haben. Lediglich Umbuchungen sind hier möglich

 Flug annulliert Gutschein Erstattung

 

Kosten Aviclaim

Zunächst fordern wir die Fluggesellschaft auf, innerhalb 14 Tagen den Ticketpreis erstatten. Weigert sich die Airline jedoch weiterhin, gehen wir gegen die Airline vor Gericht. Daher behalten wir im Erfolgsfall eine Prämie i. H. v. 25 % (excl. MsWt) ein. Sollten wir nicht erfolgreich sein (bspw. weil die Airline insolvent geht), entstehen keine Kosten für Sie.

 

Corona Finanzielle Entschädigung Aviclaim

Wann habe ich einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung durch die Airline?

Corona Finanzielle Entschädigung

Mein Flug wurde aufgrund des Corona-Virus annulliert. Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Jedoch steht es fest, dass die Corona-Pandemie einen außergewöhnlichen Umstand darstellen kann, der die Fluggesellschaften von einer Zahlungspflicht befreien kann. Wenn eine Fluggesellschaft also aufgrund von Einreisebeschränkungen oder ähnlichen Maßnahmen von Staaten Flüge annullieren muss, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. 

Jedoch kann es auch sein, dass ein Flug nicht aufgrund behördlicher Einschränkungen annulliert wurde. In diesem Falle haben Sie natürlich weiterhin einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung von der Airline, sofern kein anderer außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Daher betrachten wir jeden Fall individuell. Auch in Zeiten von Corona-Pandemie kann es sein, dass Flüge aus Selbstverschulden der Fluggesellschaften gecancelt wurden oder sich verspätet haben. Daher kann es sein, dass Sie eine finanzielle Entschädigung für Ihr Flugproblem von der Airline verlangen können. Bestenfalls überprüfen Sie Ihren verspäteten oder annullierten Flug einfach in unserem “Flight Checker”.

Sollte ein Flug von der Airline selbst annulliert werden, so muss der Fluggast keinen Gutschein annehmen, sondern hat weiterhin das Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises sowie finanzielle Entschädigung im Sinne der Fluggastrechteverordnung.

 

Ich wurde nicht auf den Flieger gelassen. Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Sofern die Airline Ihnen das Boarding aufgrund von Überbuchung verweigert hat, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung. Sollten Sie aus anderen Gründen nicht mitgeflogen sein (bspw. Aufgrund von Einreisebeschränkungen), liegt dies nicht in der Verantwortung der Airline und Sie können keine Entschädigung beantragen.

 

Mein Hinflug wurde annulliert, mein Rückflug findet jedoch statt. Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Sollten Hin- und Rückflug Teil derselben Buchung sein, haben Sie weiterhin das Recht entweder die gesamten Kosten erstattet zu bekommen oder aber einen Alternativtransport von der Fluggesellschaft für den annullierten Flug zum “frühestmöglichen Zeitpunkt” zu bekommen. Dies trifft selbst dann zu, wenn zwei verschiedene Airline die Flüge durchführen sollten. Allerdings ist die Auslegung des Begriffs “frühestmöglichen Zeitpunkt” aufgrund der mit dem Virus verbundenen hohen Unsicherheiten kompliziert. Sie können also Ihre Kosten erstattet bekommen, wenn Ihr Hinflug annulliert wurde, jedoch der Rückflug nicht. Haben Sie jedoch Hin- und Rückflug getrennt voneinander gebucht, haben Sie leider nur einen Anspruch auf Erstattung und eventuell auch Entschädigung des annullierten Fluges. Hat die Fluggesellschaft den Hinflug storniert, den Rückflug jedoch nicht? Dann bekommen Sie jetzt mithilfe von Aviclaim Ihr Geld zurück.

 

In welchen Ländern gibt es Einreiseverbote für Deutsche?

Zu Beginn der Corona-Krise gab es viele Einreisestopps für Deutsche. Viele Länder hattenEinreiseverbote für Deutsche aufgrund des neuartigen Virus verhängt. Zumindest wurden aber Einreisebeschränkungen verhängt. Das Auswärtige Amt hat diesbezüglich Reise- und Sicherheitshinweise veröffentlicht. Inzwischen stuft die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch Institut Staaten als Corona-Risikogebiete ein. Wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem dieser Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie sich nach den jeweiligen Corona-Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer richten.

 

 

 

 Wie geht es weiter

Wie geht es jetzt weiter?

Corona Flugzeug Regeln

Diese Frage stellen wir uns wohl alle. Berichte über kurierte Corona-Fälle lassen uns jedoch aufatmen. In diesen Zeiten ist viel Vorsicht geboten. Jeder sollte sich entsprechend der Maßregeln verhalten. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände, meiden Sie soziale Kontakte (“Social Distancing”), halten Sie einen ausreichenden Abstand zu anderen Menschen und bitte suchen Sie einen Arzt auf, sofern Sie Symptome des neuartigen Covid-19 zeigen. Außerdem, bleiben Sie bitte zu Hause, sofern Sie keine dringlichen Termine haben.